| |
Die Judenbuche
Ein Sittengemälde
aus dem gebirgichten Westfalen
Wo ist die Hand so zart, daß ohne Irren
Sie sondern mag beschränkten Hirnes Wirren,
So fest, daß ohne Zittern sie den Stein
Mag schleudern auf ein arm verkümmert Sein?
Wer wagt es, eitlen Blutes Drang zu messen,
Zu wägen jedes Wort, das unvergessen
In junge Brust die zähen Wurzeln trieb,
Des Vorurteils geheimen Seelendieb?
Du Glücklicher, geboren und gehegt
Im lichten Raum, von frommer Hand gepflegt,
Leg hin die Waagschal’, nimmer dir erlaubt!
Laß ruhn den Stein er trifft dein eignes Haupt!
Friedrich Mergel, geboren 1738, war der einzige Sohn eines sogenannten Halbmeiers
oder Grundeigentümers geringerer Klasse im Dorfe B., das, so schlecht gebaut
und rauchig es sein mag, doch das Auge jedes Reisenden fesselt durch die überaus
malerische Schönheit seiner Lage in der grünen Waldschlucht eines
bedeutenden und geschichtlich merkwürdigen Gebirges. Das Ländchen,
dem es angehörte, war damals einer jener abgeschlossenen Erdwinkel ohne
Fabriken und Handel, ohne Heerstraßen, wo noch ein fremdes Gesicht Aufsehen
erregte und eine Reise von dreißig Meilen selbst den Vornehmeren zum Ulysses
seiner Gegend machte - kurz, ein Fleck, wie es deren sonst so viele in Deutschland
gab, mit all den Mängeln und Tugenden, all der Originalität und Beschränktheit,
wie sie nur in solchen Zuständen gedeihen. Unter höchst einfachen
und häufig unzulänglichen Gesetzen waren die Begriffe der Einwohner
von Recht und Unrecht einigermaßen in Verwirrung geraten, oder vielmehr,
es hatte sich neben dem gesetzlichen ein zweites Recht gebildet, ein Recht der
öffentlichen Meinung, der Gewohnheit und der durch Vernachlässigung
entstandenen Verjährung. Die Gutsbesitzer, denen die niedere Gerichtsbarkeit
zustand, straften und belohnten nach ihrer in den meisten Fällen redlichen
Einsicht; der Untergebene tat, was ihm ausführbar und mit einem etwas weiten
Gewissen verträglich schien, und nur dem Verlierenden fiel es zuweilen
ein, in alten staubichten Urkunden nachzuschlagen. - Es ist schwer, jene Zeit
unparteiisch ins Auge zu fassen; sie ist seit ihrem Verschwinden entweder hochmütig
getadelt oder albern gelobt worden, da den, der sie erlebte, zu viel teure Erinnerungen
blenden und der Spätergeborene sie nicht begreift. So viel darf man indessen
behaupten, daß die Form schwächer, der Kern fester, Vergehen häufiger,
Gewissenlosigkeit seltener waren. Denn wer nach seiner Überzeugung handelt,
und sei sie noch so mangelhaft, kann nie ganz zugrunde gehen, wogegen nichts
seelentötender wirkt, als gegen das innere Rechtsgefühl das äußere
Recht in Anspruch nehmen.
Ein Menschenschlag, unruhiger und unternehmender als alle seine Nachbarn, ließ
in dem kleinen Staate, von dem wir reden, manches weit greller hervortreten
als anderswo
|
| |
|
|