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Die Judenbuche

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der Schreiber folgte ihr. Friedrich saß aufrecht im Bette, das Gesicht in die Hände gedrückt, und ächzte wie ein Sterbender. - „Friedrich, wie ist dir?“ sagte die Mutter. - „Wie ist dir?“ wiederholte der Amtsschreiber. „O mein Leib, mein Kopf!“ jammerte er. - „Was fehlt ihm?“ - „Ach, Gott weiß es“, versetzte sie; „er ist schon um vier mit den Kühen heimgekommen, weil
ihm so übel war. - Friedrich - Friedrich, antworte doch, soll ich zum Doktor?“ - „Nein, nein“, ächzte er, „es ist nur Kolik, es wird schon besser.“

Er legte sich zurück; sein Gesicht zuckte krampfhaft vor Schmerz; dann kehrte die Farbe wieder. - „Geht“, sagte er matt; „ich muß schlafen, dann geht’s vorüber.“ - „Frau Mergel“, sagte der Amtsschreiber ernst, „ist es gewiß, daß Friedrich um vier zu Hause kam und nicht wieder fortging?“ - Sie sah ihn starr an. „Fragt jedes Kind auf der Straße. Und fortgehen? wollte Gott, er könn’t es!“ - „Hat er Euch nichts von Brandis erzählt?“ - „In Gottes Namen, ja, daß er ihn im Walde geschimpft und unsere Armut vorgeworfen hat, der Lump! - Doch Gott verzeih’ mir, er ist tot! Geht!“ fuhr sie heftig fort; „seid Ihr gekommen, um ehrliche Leute zu beschimpfen? Geht!“ - Sie wandte sich wieder zu ihrem Sohne; der Schreiber ging. „Friedrich, wie ist dir?“ sagte die Mutter; „hast du wohl gehört? schrecklich, schrecklich! ohne Beichte und Absolution!“ - „Mutter, Mutter, um Gottes willen, laß mich schlafen; ich kann nicht mehr!“

In diesem Augenblick trat Johannes Niemand in die Kammer; dünn und lang wie eine Hopfenstange, aber zerlumpt und scheu, wie wir ihn vor fünf Jahren gesehen. Sein Gesicht war noch bleicher als gewöhnlich. „Friedrich“, stotterte er, „du sollst sogleich zum Ohm kommen, er hat Arbeit für dich; aber sogleich.“ Friedrich drehte sich gegen die Wand. - „Ich komme nicht“, sagte er barsch, „ich bin krank.“ - „Du mußt aber kommen“, keuchte Johannes; „er hat gesagt, ich müßte dich mitbringen.“ - Friedrich lachte höhnisch auf: „Das will ich doch sehen!“ - „Laß ihn in Ruhe, er kann nicht“, seufzte Margret, „du siehst ja, wie es steht.“ - Sie ging auf einige Minuten hinaus; als sie zurückkam, war Friedrich bereits angekleidet. - „Was fällt dir ein?“ rief sie, „du kannst, du sollst nicht ge hen!“ - „Was sein muß, schickt sich wohl“, versetzte er und war schon zur Türe hinaus mit Johannes. - „Ach Gott“, seufzte die Mutter, „wenn die Kinder klein sind, treten sie uns in den Schoß, und wenn sie groß sind, ins Herz!“

Die gerichtliche Untersuchung hatte ihren Anfang genommen, die Tat lag klar am Tage; über den Täter aber waren die Anzeigen so schwach, daß, obschon alle Umstände die Blaukittel dringend verdächtigten, man doch nicht mehr als Mutmaßungen wagen konnte. Eine Spur schien Licht geben zu wollen: doch rechnete man aus Gründen wenig darauf. Die Abwesenheit des Gutsherrn hatte den Gerichtschreiber genötigt, auf eigene Hand die Sache einzuleiten. Er saß am Tische; die Stube war gedrängt voll von Bauern, teils neugierigen, teils solchen, von denen man in Ermangelung eigentlicher Zeugen einigen Aufschluß zu erhalten hoffte. Hirten, die in derselben Nacht gehütet, Knechte, die den Acker in der Nähe bestellt, alle standen stramm und fest, die Hände in den Taschen, gleichsam als stillschweigende Erklärung, daß sie nicht einzuschreiten gesonnen seien. Acht Forstbeamte wurden vernommen. Ihre Aussagen waren völlig gleichlautend: Brandis habe sie am zehnten abends zur Runde bestellt, da ihm von einem Vorhaben der Blaukittel müsse Kunde zugekommen sein; doch habe er sich nur unbestimmt darüber geäußert. Um zwei Uhr in der Nacht seien sie ausgezogen und auf manche Spuren der Zerstörung gestoßen, die den Oberförster sehr übel gestimmt; sonst sei alles still gewesen. Gegen vier Uhr habe Brandis gesagt: „Wir sind angeführt, laßt uns heimgehen.“ Als sie nun um den Bremerberg gewendet und zugleich der Wind umgeschlagen, habe man deutlich im Masterholz fällen gehört und aus der schnellen Folge der Schläge

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
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Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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