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Die Judenbuche

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Heerser Kirchturm. Wir sprangen auf und liefen, was wir konnten, in Gottes Namen geradeaus, und wie es dämmerte, waren wir wirklich auf dem rechten Wege nach P.“

Johannes schien noch vor der Erinnerung zu schaudern, und der Gutsherr dachte an seinen seligen Kapp und dessen Abenteuer am Heerser Hange. - „Sonderbar!“ lachte er, „so nah wart ihr einander! aber fahr fort.“ - Johannes erzählte nun, wie sie glücklich durch P. und über die Grenze gekommen. Von da an hatten sie sich als wandernde Handwerksbursche durchgebettelt bis Freiburg im Breisgau. „Ich hatte meinen Brotsack bei mir“, sagte er, „und Friedrich ein Bündelchen; so glaubte man uns.“ - In Freiburg hatten sie sich von den Österreichern anwerben lassen: ihn hatte man nicht gewollt, aber Friedrich bestand darauf. So kam er unter den Train. „Den Winter über blieben wir in Freiburg“, fuhr er fort, „und es ging uns ziemlich gut; mir auch, weil Friedrich mich oft erinnerte und mir half, wenn ich etwas verkehrt machte. Im Frühling mußten wir marschieren, nach Ungarn, und im Herbst ging der Krieg mit den Türken los. Ich kann nicht viel davon nachsagen, denn ich wurde gleich in der ersten Affäre gefangen und bin seitdem sechsundzwanzig Jahre in der türkischen Sklaverei gewesen!“ - „Gott im Himmel! das ist doch schrecklich!“ sagte Frau von S. „Schlimm genug; die Türken halten uns Christen nicht besser als Hunde; das Schlimmste war, daß meine Kräfte unter der harten Arbeit vergingen; ich ward auch älter und sollte noch immer tun wie vor Jahren.“

Er schwieg eine Weile. „Ja“, sagte er dann, „es ging über Menschenkräfte und Menschengeduld; ich hielt es auch nicht aus. - Von da kam ich auf ein holländisches Schiff.“ - „Wie kamst du denn dahin?“ fragte der Gutsherr. - „Sie fischten mich auf, aus dem Bosporus“, versetzte Johannes. Der Baron sah ihn befremdet an und hob den Finger warnend auf; aber Johannes erzählte weiter. Auf dem Schiffe war es ihm nicht viel besser gegangen. „Der Skorbut riß ein; wer nicht ganz elend war, mußte über Macht arbeiten, und das Schiffstau regierte ebenso streng wie die türkische Peitsche. Endlich“, schloß er, „als wir nach Holland kamen, nach Amsterdam, ließ man mich frei, weil ich unbrauchbar war, und der Kaufmann, dem das Schiff gehörte, hatte auch Mitleiden mit mir und wollte mich zu seinem Pförtner machen. Aber“ - er schüttelte den Kopf „ich bettelte mich lieber durch bis hieher.“ - „Das war dumm genug“, sagte der Gutsherr. - Johannes seufzte tief: „O Herr, ich habe mein Leben zwischen Türken und Ketzern zubringen müssen, soll ich nicht wenigstens auf einem katholischen Kirchhofe liegen?“ Der Gutsherr hatte seine Börse gezogen; „Da, Johannes, nun geh und komm bald wieder. Du mußt mir das alles noch ausführlicher erzählen; heute ging es etwas konfus durcheinander. Du bist wohl noch sehr müde?“ - „Sehr müde“, versetzte Johannes; „und“, er deutete auf seine Stirn, „meine Gedanken sind zuweilen so kurios, ich kann nicht recht sagen, wie es so ist.“ - „Ich weiß schon“, sagte der Baron, „von alter Zeit her. Jetzt geh. Hülsmeyers behalten dich wohl noch die Nacht über, morgen komm wieder.“

Herr von S. hatte das innigste Mitleiden mit dem armen Schelm; bis zum folgenden Tage war überlegt worden, wo man ihn einmieten könne; essen sollte er täglich im Schlosse, und für Kleidung fand sich auch wohl Rat. „Herr“, sagte Johannes, „ich kann auch noch wohl etwas tun; ich kann hölzerne Löffel machen, und Ihr könnt mich auch als Boten schicken.“ Herr von S. schüttelte mitleidig den Kopf: „Das würde doch nicht sonderlich ausfallen.“ - „O doch, Herr, wenn ich erst im Gange bin - es geht nicht schnell, aber hin komme ich doch, und es wird mir auch nicht so sauer, wie man denken sollte.“ - „Nun“, sagte der Baron zweifelnd, „willst du’s versuchen? hier ist ein Brief nach P. Es hat keine sonderliche Eile.“

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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